Fast jede*r hat schon einmal eine Fahrradstraße befahren, aber viele wissen gar nicht, welche Regeln hier eigentlich gelten. Auf dieser Seite findet ihr allgemeine Regeln auf Fahrradstraßen und was unsere Forderungen sind, wie man Fahrradstraßen allgemein und vor allem die bestehenden in Paderborn verbessern könnte. In Paderborn gibt zurzeit fünf Fahrradstraßen: den Römer- und Merschweg in Elsen bzw. Schloß-Neuhaus, den Dörener Weg und die Straße Am Ostfriedhof in der Oststadt, den Tegelweg und die Rosenstraße in der Kernstadt. Wir freuen uns natürlich über neue Fahrradstraßen in unserer Stadt und den Willen nach Veränderung, noch wichtiger jedoch als das Umsetzen einer Fahrradstraße, ist das richtige und deutliche Umsetzen einer Fahrradstraße und vor allem auch das Durchsetzen.

Unsere (An)Forderungen und Verbesserungsvorschläge

  • Deutlichere Kennzeichnung der bestehenden Fahrradstraßen
  • Besserer Ausbau der Eingänge
  • Aufklärung der Bevölkerung

Auf Fahrradstraßen haben die Radler:innen Vorrang – so die Theorie. Die Praxis sieht dagegen leider oftmals anders aus. Fahrradfahrer:innen, die nebeneinander fahren (in der Fahrradstraße ausdrücklich erlaubt!) werden angehupt und widerrechtlich überholt – eigentlich ist hier ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten. Auch der Eingang der Fahrradstraßen ist oftmals viel zu breit, es findet dort keine Verlangsamung der Kraftfahrzeuge statt. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Dörener Weg. Der Eingang ist sehr breit gestaltet, das Fahrradstraßenschild erst spät erkennbar und der Aufbau der Straße lädt den Durchgangsverkehr zur Durchfahrt ein.

Ideen zur Veränderung wären beispielsweise das Aufstellen der Schilder direkt im Eingangsbereich, ein großes Piktogramm auf dem Boden, die Verengung der Einfahrt und vieles mehr. Die neue Fahrradstraße am Rosentor bietet dafür bereits tolle Beispiele mit Piktogramm, Schildern, Blumenkübeln, Fahrradständern und Bänken.

Regeln Fahrradstraße

  • Fahrradfahrer:innen dürfen nebeneinander fahren (auch wenn Autofahrende dann langsamer fahren müssen!)
  • Anderer Fahrzeugverkehr darf Fahrradstraße nicht benutzen, es sei denn, es ist durch ein Zusatzzeichen erlaubt; Anlieger sind in der Regel erlaubt
  • Höchstgeschwindigkeit ist 30 km/h
  • Auto Gast auf der Straße -> Fahrräder bestimmen die Geschwindigkeit -> andere Vekehrsteilnehmer:innen müssen sich anpassen
  • Autos dürfen nur im Ausnahmefall überholen und dann mind. 1,50 m Sicherheitsabstand einhalten
  • i. d. R. rechts vor links

Leitfaden Fahrradstraße